- Neuer Kurs in Planung
In einem 10 Wochenprogramm wollen wir Euch und Eure Hunde auf die
anspruchsvolle Prüfung des BHV Hundeführerschein Stufe II vorbereiten. Die Prüfung erfolgt durch einen vom BHV zugelassenen Richter.
In der II. Stufe des Hundeführerscheins nach BHV bestätigt man mit bestandener Prüfung, dass man befähigt ist, seinen Hund auch unangeleint sicher führen zu können und ihn in anspruchsvollen Trieblagen auch in öffentlichen Bereichen kontrollieren kann.
Vorteile dieser Prüfung:
In Hannover gilt entsprechend der Leinenzwang grundsätzlich in öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen. Mit der Prüfung des BHV Stufe 2 kann man den
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Leinenzwang in Park- undGrünanlagen sowie Wäldern im Stadtgebiet Hannover (§ 5 Abs. 1 HundeVO)
stellen und vom Leinenzwang befreit werden.
Viele Hundehalter fühlen sich unsicher, verfolgt, kriminalisiert, wenn sie ihren Hund
artgerecht halten und somit Freilauf gewähren wollen. In Hannover gilt der Leinenzwang grundsätzlich in öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen.
Inzwischen honorieren viele Versicherungen das Absovieren dieser
Prüfung mit Preisnachlässen der Hundehalterhaftpflicht.
Prüfungsordnung des BHV,
Quelle BHV
Prüfungssituation: Ablenkungsarme Umgebung In der Prüfungssituation A) werden folgende Elemente geprüft: Gehorsamsübungen und Handling. Die einzelnen Übungen können nach Einschätzung des Richters mehrfach und in wechselnder Reihenfolge abverlangt werden. 1. Der Halter lässt seinen Hund kontrolliert ins Auto ein- und aussteigen 2. Gehorsamsübungen:
3. Handling-Übungen: Der Halter zeigt, dass er folgende Handlungen an seinem Hund vornehmen kann:
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Prüfungssituation: Öffentliche Grünanlage o.ä. Der Prüfungsteil B) soll den Charakter eines Spaziergangs haben, bei dem Gehorsamsübungen und Verhalten in der Öffentlichkeit geprüft werden. Die einzelnen Übungen können nach Einschätzung des Richters mehrfach und in wechselnder Reihenfolge abverlangt werden. Begegnungssituationen sollten sich aus dem öffentlichen Verkehr ergeben. Andernfalls müssen sie mit Auftragspersonen gestellt werden. In Stufe 1 werden die Übungssituationen mit angeleintem Hund gezeigt, in Stufe 2 werden die Übungssituationen zusätzlich mit freilaufendem Hund gezeigt.
Bei den Übungen 2.1 bis 2.5 muß sich in der Stufe 2 der abgeleinte Hund in unmittelbarer Nähe zum Halter befinden. Reize, mit denen das Halter-Hund-Team konfrontiert werden sollten, können z.B.sein: Skater, Jogger, Radler, Mofas, Roller, spielende Kinder, Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator, Personen mit Krücken, schwankende, alkoholisierte Personen, ungewöhnlich gekleidete Personen, Personen mit angeleintem und freilaufendem Hund, Reiter, Pferde, Kühe, Schafe, Katzen, Enten oder anderes Geflügel, Wild. Mindestens vorkommen müssen:
Weitere Situationen, die in Prüfungsteil B) geprüft werden, sind:
Folgende Gehorsamsübungen aus Teil A) sollten im Laufe des Prüfungsteil B) situationsangemessen gezeigt werden:
Die Übungen sollten vom Hundehalter
situationsgerecht eingesetzt werden. |
C) Prüfungssituation: Im innerstädtischen Bereich In diesem Prüfungsteil werden alle Übungen mit angeleintem Hund absolviert. Der Prüfungsteil soll den Charakter eines Stadtbummels haben. Geprüft werden Gehorsamsübungen und das Verhalten in normalen Begegnungssituationen in einem belebten Innenstadtbereich (z.B. Fußgängerzone). Die einzelnen Übungen können nach Einschätzung des Richters mehrfach und in wechselnder Reihenfolge abverlangt werden. Begegnungssituationen sollten sich aus dem öffentlichen Verkehr ergeben. Andernfalls müssen sie mit Auftragspersonen gestellt werden. Die folgenden Situationen sollten vorkommen:
Folgende Gehorsamsübungen aus Teil A) sollten im Laufe des Prüfungsteil C) situationsangemessen gezeigt werden:
2.2 Gehen an lockerer Leine
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